Gaspreisbremse: Gesetzentwurf für erste Stufe liegt vor
Die Gaspreisbremse soll bereits diesen Dezember mit einer ersten Stufe greifen. Über eine Sofortzahlung sollen dann die jeweiligen Abschlagszahlungen global durch den Steuerzahler übernommen werden. Die Details regelt ein Gesetzentwurf, dessen Ur-Fassung nun vorliegt. Sie soll in der nächsten Kabinettssitzung von der Bundesregierung verabschiedet werden.
Ziel dieser ersten Maßnahme ist es, einen Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten zu schaffen. Diese Einmalzahlung soll zudem die Zeit bis zum Greifen der eigentlichen Gaspreisbremse überbrücken. Wie es im Entwurf, den federführend das Bundeswirtschaftsministerium verantwortet, heißt, seien die Großhandelspreise auf den Gasmärkten zuletzt zwar gesunken, dennoch bleibe die Entwicklung unsicher. Privathaushalte und Unternehmen müssten weiter mit vielfach höheren Preisen für Gas- und Fernwärme rechnen. Darin liege erhebliche „soziale Sprengkraft“. Bis weit in die Mitte drohe eine finanzielle Überforderung der Haushalte durch die extreme Preisentwicklung.
Der Gesetzentwurf sieht nun vor, dass Haushalts- und Gewerbekunden zum Dezember ein Zwölftel ihres Jahresverbrauchs ersetzt bekommen. Dafür kann zunächst auf die Abschlagszahlungen im Dezember verzichtet werden.
Für Kundinnen und Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden soll die eigentliche Gaspreisbremse dann bereits ab Januar greifen. Dieser frühe Startpunkt soll eine Einmalzahlung ersetzen.
Für Mieter und Vermieter soll es eine eigene Regelung geben. Denn viele Vermieter hätten die monatliche Vorauszahlung noch nicht an die gestiegenen Gas- und Energiepreise angepasst. Deswegen soll die nun geplante Entlastung mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung vom Vermieter an den Mieter weitergegeben werden. Zudem sollen die Mieter bereits im Dezember über die geschätzte Höhe der Gutschrift informiert werden.
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