BEHG-Novelle: CO2-Preisanstieg künftig langsamer

Der Bundesrat hat die Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) verabschiedet. Im Kern ging es dabei um eine verringerte Geschwindigkeit bei der Anpassung des CO2-Preises. Dieser wird in den kommenden drei Jahren etwas geringer steigen als ursprünglich geplant. Dafür gibt es ab 2026 einen etwas größeren Sprung. Die Anpassung ist also nur gestreckt, nicht aufgehoben worden!

Laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zeige die Klimakrise, dass fossile Energien keine Zukunft hätten. „Die aktuelle Energiekrise zeigt das umso mehr. Klimaschutz geht aber nicht ohne soziale Gerechtigkeit, beides muss immer Hand in Hand gehen. Deshalb verringern wir die CO2-Abgabe in den kommenden Jahren um rund ein Drittel. Das entlastet Haushalte und die Wirtschaft in der gegenwärtigen Energiekrise. Gleichzeitig nutzen wir die Einnahmen aus den CO2-Abgaben der Unternehmen, um damit unter anderem Förderprogramme für klimafreundliche Gebäude und Fahrzeuge zu finanzieren. Das kommt allen Bürgern und Bürgerinnen zu Gute und erleichtert den Umstieg auf erneuerbare Energien.“

Konkret wird die eigentlich für 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um ein Jahr verschoben. In den Folgejahren 2024 und 2025 wird der bislang gesetzlich vorgesehene Festpreis nach dem BEHG im Vergleich zu dem bisher vorgesehenen Festpreis um jeweils 10 Euro gesenkt. Erst 2026 kommt es dann zu einem doppelt so großen Sprung wie eigentlich geplant, um wieder auf dem vorgesehenen Preisniveau zu landen.

Zudem gibt es weitere Anpassungen im BEHG: Ab dem 1. Januar 2023 startet die CO2-Bepreisung für Kohle-Emissionen, Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen zur Abfallverbrennung haben dagegen ein Jahr länger Zeit, um sich vorzubereiten.

Das geänderte BEHG soll noch im November 2022 in Kraft treten.